Ortsveränderliche Geräte

Sie als Unternehmer sind für den ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel verantwortlich. Der Zustand muss erhalten bleiben. Dazu sind Erst- und regelmäßige Wiederholungsprüfungen erforderlich.

Die üblichen Prüfintervalle liegen zwischen 6- 36 Monaten je nach Einsatzgebiet und Gerätebelastung, die der Betreiber gemäß seiner Gefährdungsbeurteilung (siehe § 3 BetrSichV) festgelegt hat.

Die Einhaltung der Prüfungsdurchführung wird von den Berufsgenossenschaften verfolgt und die Prüfprotokolle immer häufiger angefordert. Besonders dann, wenn etwas passiert, verlangt der Versicherer zunächst den Nachweis der regelmäßigen Prüfungen.